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Verzögerungen auf dem Weg ins Ausland: Ärgernis gestrichene Flüge

Der Aufenthalt ist geplant, der Flug gebucht und nun heißt es warten auf das große Abenteuer. Doch dann wird der Flug gestrichen, was in erster Linie mit lästiger Warterei am Flughafen verbunden ist. In diesem Artikel erklären wir euch, was Flugreisende hinnehmen müssen und wann die Fluggesellschaften zu einer Entschädigung verpflichtet sind.

In der Flugbranche wird jeder Passagier heiß umworben und überwiegend geschieht das über den Weg von günstigen Flugtickets. Flugreisen sind billig wie nie und um mit diesen Preisen einigermaßen kostendeckend zu arbeiten, muss das Unternehmen in allen Bereichen sparen. Kommt es dann zu ungewöhnlichen Situationen, entscheiden sich Fluglinien oft dazu, Flüge zu streichen.

Um Kunden einen besseren Schutz zu garantieren, entschloss sich die EU zur Ausarbeitung der Fluggastrechteverordnung, die 2004 in Kraft trat. Seitdem hat sich vieles gebessert und weil es sich dabei um Konsumentenschutz handelt, entscheiden die Gerichte sehr oft zugunsten der Kunden.

Annullierter Flug

Warten nach der Flug-Annulierung

Man reist ja nicht um anzukommen, sondern um zu reisen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Ein Flug gilt dann als annulliert, wenn es keinen Ersatz dafür gibt – also eine andere Flugnummer oder eine andere Fluggesellschaft. Sobald eine Fluglinie sich dazu entscheidet, einen Flug zu streichen, muss sie betroffene Passagiere davon in Kenntnis setzen und diese auf einen Ersatzflug umbuchen. Vom Zeitpunkt der Verständigung und den neuen Flugzeiten hängt es dann auch ab, ob eine Entschädigung geleistet werden muss.

Bekommt der Kunde bis zwei Wochen vor dem geplanten Abflug Bescheid, sind auch erheblich abweichende Flugzeiten durchaus zumutbar und befreien die Airline von Entschädigungszahlungen.

Zwischen 14 und 7 Tagen vorher darf sich der alternative Flug in einem Zeitfenster zwischen zwei Stunden früherer und vier Stunden späterer Ankunft bewegen.

Bei sehr kurzfristigen Annullierungen, von denen der Kunde bis zu sieben Tage vor Abflug erfährt, können dem Reisenden alternative Flüge angeboten werden, die eine Stunde früher starten und zwei Stunden später landen, ohne dass die Airline eine Entschädigung zahlen muss.

Außergewöhnliche Umstände bei annullierten Flügen

Kann der Umstand, der zur Annullierung des Fluges führt, nicht der Fluggesellschaft zugerechnet werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände sind in der EU-Fluggastrechteverordnung ausdrücklich ausgenommen.

Entschädigungszahlungen stellen eine große finanzielle Belastung für die Unternehmen dar. Deshalb versuchen die Rechtsabteilungen präventiv, sämtliche Ansprüche von Kunden abzuschmettern. Viele Passagiere scheuen daraufhin die Diskussion, die letztendlich nicht nur Nerven, sondern im Fall eines Gerichtsverfahrens auch jede Menge Geld kosten kann.

Dabei lohnt es sich in den meisten Fällen, seine Ansprüche – gerade wenn der Flug annulliert wurde – durchzusetzen. Als außergewöhnlichen Umstand sehen die Gerichte nämlich nur diejenigen Ereignisse an, die gänzlich unvorhergesehen sind und außerhalb des Einflussbereichs einer Airline liegen.

Besonders streng sieht das mittlerweile der EuGH, dessen Urteile maßgeblich für die Anwendung im gesamten Unionsgebiet sind. So gehören für ihn auch zahlreiche, plötzliche Krankenstände durchaus zum normalen Betrieb eines Luftfahrtunternehmens.

Gleiches gilt für unvorhergesehene technische Defekte. Zwar zählen Ereignisse auf dem Rollfeld in den Einflussbereich des Flughafens. Sie können aber zu einer Entschädigungspflicht der Fluggesellschaft führen. Der britische Billigflieger Ryanair konnte wegen ausgelaufenem Treibstoff und der damit einhergehenden Sperre des Rollfeldes erst verspätet abfliegen. Im daraufhin geführten Prozess bejahte der EuGH jedoch eine Entschädigung, weil der Treibstoff von einem Flugzeug der Ryanair stammte.

Fazit zu Flug-Annulierungen

Manchmal sieht es nach einem Kampf zwischen David und Goliath aus. Doch genau wegen dieser ungleichen Voraussetzungen wurde die Verordnung seinerzeit beschlossen und sind die Chancen auf eine Entschädigung für Passagiere sehr hoch.