Die Steuererklärung spart Geld für Auslandssemester und Auslandspraktikum
Ein Auslandsaufenthalt ist für Studierende meistens kostspielig, ganz egal, ob du dich entscheidest ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum zu machen. Die meisten Kosten musst du dabei erstmal aus der eigenen Tasche bezahlen, da führt meist kein Weg daran vorbei. Allerdings wissen die wenigsten Studierenden, dass sie viele dieser Kosten auch in ihrer Steuererklärung angeben können. Wenn du dich jetzt fragst, wie du mithilfe einer Steuererklärung die Kosten deines Auslandsaufenthalts rückwirkend refinanzieren kannst, bist du hier genau richtig!
- Dein Auslandsaufenthalt als Investition
- Mit der Steuererklärung Kosten geltend machen
- Steuererklärung erstellen
- Unterstütung vom Profi
- Bonus: Verlustvortrag im Studium
Dein Auslandsaufenthalt als Investition in deine Zukunft
Tipps
Steuerstudies.de - Der Steuer-Ratgeber für Studenten
Es gibt mittlerweile zahlreiche Austauschprogramme wie beispielsweise Erasmus+ oder bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Universitäten, die Einzelpersonen bei einem Auslandssemester fördern. In beiden Fällen bekommst du meistens ein Teilstipendium, Darlehen oder die Studiengebühren entfallen bei einem Austausch. Das ist vor allem bei Ländern außerhalb der europäischen Union relevant, wie beispielweise in England oder den vereinigten Staaten, denn dort sind die Studiengebühren um ein Vielfaches höher als die Semesterbeiträge in Deutschland. Zweifelsohne ist sowohl ein Auslandspraktikum als auch Auslandssemester eine einzigartige und lehrreiche Zeit. Genau so sieht das auch das Finanzamt, denn durch einen Auslandsaufenthalt bist du auf dem Arbeitsmarkt gefragt und verbesserst deine Chancen auf einen gut dotierten Job nach deinem Studium. Davon profitiert auch der Fiskus, denn ein Teil deines Einkommens kann dann später in Form von Steuern wiederrum in Kindergärten, Straßen und Bildung investiert werden.
In der Steuererklärung Kosten geltend machen
Von dieser Investition profitierst du durch zusätzliche Lebenserfahrung und neue Kenntnisse wie dem Erlernen einer neuen Sprache und auf der anderen Seite wird dadurch der Arbeitsmarkt stimuliert. Nun haben Studierende aber meist wenig Geld während des Studiums weshalb sich das Finanzamt einen Trick überlegt hat, wie es dir unter die Arme greifen kann. Wenn du in einem Vollzeitstudium an der Universität immatrikuliert bist, ist das Studium sozusagen dein Beruf. In Deutschland können alle berufsbedingten Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Im Fachjargon nennt sich das dann „Kosten steuerlich geltend machen“. Das hat folgenden Grund: Deine Steuern sind abhängig von dem Betrag, den du tatsächlich in einem Jahr verdient hast. Um diesen Betrag zu ermitteln, zieht das Finanzamt deine berufsbedingten Kosten von deinem Einkommen ab. Diese berufsbedingten Ausgaben hattest du allerdings nur, weil du deinen Beruf (Studieren) ausgeübt hast, deshalb ist es nur fair, dass du auf diesen Teil keine Steuern zahlst.
So erstellst du eine Steuererklärung als Student
Tipps
Werbungskosten im Studium:
- Sprachkurse
- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Umzugskosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Fachliteratur
- Computer/Laptop/Tablet
Die Steuererklärung ist deshalb so wichtig, da du dem Finanzamt deine Kosten, die dir durch dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum entstanden sind, auch mitteilen musst. Nur so können sie mit deinem Einkommen verrechnet werden. Warum eine Steuererklärung auch sinnvoll ist, wenn du gerade kein Einkommen hast, erfährst du weiter unten.
Vermutlich stellst du dir jetzt zwei Fragen: Was für Kosten kann ich denn steuerlich geltend machen und wie gebe ich diese Ausgaben in meiner Steuererklärung an? Fangen wir mit der ersten Frage an. Berufsbedingte Kosten werden als Werbungskosten oder in spezielleren Fällen auch als Sonderausgaben bezeichnet. Einige Werbungskosten findest du hier.
- Der erste Schritt ist also deine Kosten aufzuschreiben und am besten in einer Tabelle aufzulisten.
- Danach musst du dir die entsprechenden Steuerformulare herunterladen. In der Regel sind das Anlage N (berufsbedingte Kosten) und der Mantelbogen (persönliche Informationen, wie Name, Wohnort, etc.).
- Die Kosten aus deiner Tabelle trägst du dann im Bereich Werbungskosten ein.
- Hier findest du eine Anleitung inklusive Beispiel, wie du als Studierender ein Auslandssemester in der Steuererklärung angibst. Die vorausgefüllten Steuerformulare kannst du als Vorlage für deine eigene Steuererklärung nutzen
Wie dich Steuerstudies bei deiner Studentensteuererklärung unterstützt
Steuern sind ein kompliziertes Thema und vermutlich fühlst du dich, wie auch viele andere Studierende, mit der Thematik allein gelassen. Dasselbe hat sich eine Gruppe von Studenten gedacht und deshalb die kostenlose Webseite Steuerstudies ins Leben gerufen. Das erklärte Ziel ist, Studierenden Steuern in verständlicher und einfacher Sprache zu erklären. Die Kernkompetenz von Studierenden ist es, sich selbstständig Wissen anzueignen und dieses Wissen anzuwenden. Aus diesem Grund findest du auf Steuerstudies viele Steuerbeispiele für Studierende inklusive ausgefüllter Steuerformulare, die sich perfekt als Vorlage für die eigene Steuererklärung eignen. Schwierige Steuerbegriff sind direkt in den Beispielen und Blogeinträgen verlinkt, sodass du schnell zur entsprechenden Erklärung gelangst. Jeder Steuerfall ist etwas anders, deshalb werden auch die wichtigsten Steuerfragen von Studierenden beantwortet.
Bonus: Verlustvortrag im Studium
Wenn du in einem Jahr viele studienbezogene Ausgaben durch ein Auslandsemester oder Auslandspraktikum hattest, aber kein oder ein geringes Einkommen, kannst du dem Finanzamt deine Ausgaben trotzdem mitteilen. Da du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest, vermerkt sich das Finanzamt diesen Betrag als Verlustvortrag, um ihn später, wenn du mal ein Einkommen hast, mit deinen Einkünften zu verrechnen. Im Prinzip funktioniert das wie ein Sparschwein, nur mit Schulden, die das Finanzamt für dich vormerkt. In anderen Worten steht das Finanzamt dann bei dir in der Kreide und du kannst dich in deinem ersten Berufsjahr über eine ordentliche Rückzahlung vom Finanzamt freuen! Ein Verlustvortrag ist allerdings nur in der Zweitausbildung möglich, andernfalls musst du deine Ausgaben immer im selben Jahr verrechnen. In der Zweitausbildung bist du beispielsweise im Master oder im Bachelorstudium mit vorangegangener Ausbildung. Und so gibst du einen Verlustvortrag als Student in deiner Steuererklärung an.



